TBT-Verbot: Ein Meilenstein für den Schutz der Meere
Schiffsanstriche mit dem hochgiftigen Biozid Tributylzinn (TBT) werden weltweit verboten. Zwar waren bereits in den 1980er Jahren biozidhaltige Farben in Frankreich und später EU-weit nicht mehr erlaubt. Das galt jedoch nur für Freizeitboote und kleinere Küstenschiffe. Erst 2001 kam der Durchbruch. Die Internationale Schifffahrtsorganisation (IMO) verabschiedete auf Druck von Umweltorganisationen und den Nord- und Ostseestaaten eine entsprechende Konvention. Doch erst mit der Ratifizierung durch Panama kam die zum Inkrafttreten erforderliche Staatenzahl zusammen. Inzwischen hat auch die EU ihr TBT-Verbot zum 01. Januar 2008 auf alle Schiffstypen ihrer Mitgliedsländer ausgeweitet.

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