Schiffsanstriche mit dem hochgiftigen Biozid Tributylzinn (TBT) werden weltweit verboten. Zwar waren bereits in den 1980er Jahren biozidhaltige Farben in Frankreich und später EU-weit nicht mehr erlaubt. Das galt jedoch nur für Freizeitboote und kleinere Küstenschiffe. Erst 2001 kam der Durchbruch. Die Internationale Schifffahrtsorganisation (IMO) verabschiedete auf Druck von Umweltorganisationen und den Nord- und Ostseestaaten eine entsprechende Konvention. Doch erst mit der Ratifizierung durch Panama kam die zum Inkrafttreten erforderliche Staatenzahl zusammen. Inzwischen hat auch die EU ihr TBT-Verbot zum 01. Januar 2008 auf alle Schiffstypen ihrer Mitgliedsländer ausgeweitet.